Rechtsprechung
   EuG, 26.04.2007 - T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02, T-136/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2072
EuG, 26.04.2007 - T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02, T-136/02 (https://dejure.org/2007,2072)
EuG, Entscheidung vom 26.04.2007 - T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02, T-136/02 (https://dejure.org/2007,2072)
EuG, Entscheidung vom 26. April 2007 - T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02, T-136/02 (https://dejure.org/2007,2072)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Dauer der Zuwiderhandlung - Schwere der Zuwiderhandlung - Erhöhung zu Abschreckungszwecken - Erschwerende Umstände - Mildernde Umstände - Mitteilung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Bolloré / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Dauer der Zuwiderhandlung - Schwere der Zuwiderhandlung - Erhöhung zu Abschreckungszwecken - Erschwerende Umstände - Mildernde Umstände - Mitteilung ...

  • EU-Kommission PDF

    Bolloré / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Dauer der Zuwiderhandlung - Schwere der Zuwiderhandlung - Erhöhung zu Abschreckungszwecken - Erschwerende Umstände - Mildernde Umstände - Mitteilung ...

  • EU-Kommission

    Bolloré / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Geldbußen gegen die an der Bildung eines Kartells auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier beteiligten Unternehmen; Verbesserung der Ertragslage der teilnehmenden Unternehmen durch abgesprochene Preiserhöhungen und Vereinbarung der Daten für ihr ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Geldbußen gegen die an der Bildung eines Kartells auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier beteiligten Unternehmen; Verbesserung der Ertragslage der teilnehmenden Unternehmen durch abgesprochene Preiserhöhungen und Vereinbarung der Daten für ihr ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Geldbußen gegen die an der Bildung eines Kartells auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier beteiligten Unternehmen; Verbesserung der Ertragslage der teilnehmenden Unternehmen durch abgesprochene Preiserhöhungen und Vereinbarung der Daten für ihr ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Geldbußen gegen die an der Bildung eines Kartells auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier beteiligten Unternehmen; Verbesserung der Ertragslage der teilnehmenden Unternehmen durch abgesprochene Preiserhöhungen und Vereinbarung der Daten für ihr ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Geldbußen gegen die an der Bildung eines Kartells auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier beteiligten Unternehmen; Verbesserung der Ertragslage der teilnehmenden Unternehmen durch abgesprochene Preiserhöhungen und Vereinbarung der Daten für ihr ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Geldbußen gegen die an der Bildung eines Kartells auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier beteiligten Unternehmen; Verbesserung der Ertragslage der teilnehmenden Unternehmen durch abgesprochene Preiserhöhungen und Vereinbarung der Daten für ihr ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Geldbußen gegen die an der Bildung eines Kartells auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier beteiligten Unternehmen; Verbesserung der Ertragslage der teilnehmenden Unternehmen durch abgesprochene Preiserhöhungen und Vereinbarung der Daten für ihr ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Geldbußen gegen die an der Bildung eines Kartells auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier beteiligten Unternehmen; Verbesserung der Ertragslage der teilnehmenden Unternehmen durch abgesprochene Preiserhöhungen und Vereinbarung der Daten für ihr ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Geldbußen gegen die an der Bildung eines Kartells auf dem Markt für Selbstdurchschreibepapier beteiligten Unternehmen; Verbesserung der Ertragslage der teilnehmenden Unternehmen durch abgesprochene Preiserhöhungen und Vereinbarung der Daten für ihr ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2004/337/EG Art. 3; ; EG-Vertrag Art. 81; ; EWR-Abkommen Art. 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT FÜR SELBSTDURCHSCHREIBEPAPIER

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Bolloré / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Dauer der Zuwiderhandlung - Schwere der Zuwiderhandlung - Erhöhung zu Abschreckungszwecken - Erschwerende Umstände - Mildernde Umstände - Mitteilung ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Bolloré / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Artikel 1, 2 und 3 der Entscheidung C(2001)4573 final corr. der Kommission vom 20. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikels 53 EWG-Abkommen (Rechtssache COMP/E-1/36.212 - Durchschreibpapier) betreffend ein Kartell auf ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (101)

  • EuG, 23.05.2011 - T-132/02

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.04.2007 - T-109/02
    In den verbundenen Rechtssachen T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02.

    Klägerin in der Rechtssache T-132/02,.

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften, in den Rechtssachen T-109/02 und T-128/02 vertreten durch W. Mölls und F. Castillo de la Torre als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt N. Coutrelis, in den Rechtssachen T-118/02 und T-129/02 vertreten durch W. Mölls und A. Whelan als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt M. van der Woude, in der Rechtssache T-122/02 zunächst vertreten durch R. Wainwright und W. Mölls, dann durch R. Wainwright und A. Whelan als Bevollmächtigte, in den Rechtssachen T-125/02 und T-126/02 vertreten durch W. Mölls und F. Castillo de la Torre im Beistand von Rechtsanwalt H.-J. Freund, in den Rechtssachen T-132/02 und T-136/02 vertreten durch W. Mölls und F. Castillo de la Torre im Beistand der Rechtsanwälte J. Rivas Andrés und J. Gutiérrez Gisbert,.

    aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündlichen Verhandlungen vom 2. (T-132/02 und T-136/02), 7. (T-109/02 und T-128/02), 14. (T-122/02), 16. (T-118/02 und T-129/02) und 21. Juni 2005 (T-125/02 und T-126/02).

    Mit gesonderten Klageschriften, die zwischen dem 11. und dem 18. April 2002 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben Bolloré (T-109/02), AWA (T-118/02), MHTP (T-122/02), Koehler (T-125/02), Zanders (T-126/02), Mougeot (T-128/02), Torraspapel (T-129/02), Divipa (T-132/02) und Zicuñaga (T-136/02) die vorliegenden Klagen erhoben.

    In den Rechtssachen T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-128/02, T-132/02 und T-136/02 hat das Gericht schriftliche Fragen gestellt, die von den betroffenen Parteien fristgerecht beantwortet wurden.

    Die in Randnr. 170 der Entscheidung erwähnte Liste, um deren Vorlage das Gericht in der Rechtssache T-132/02 ersucht hat, enthält keine Angaben zu den bei diesen Treffen anwesenden Unternehmen.

    Aufgrund all dieser Erwägungen sind die Klagen in den Rechtssachen T-109/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02 und T-132/02 abzuweisen.

    In den Rechtssachen T-109/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02 und T-132/02 sind die Klägerinnen mit ihrem Vorbringen unterlegen.

    In der Rechtssache T-132/02, Distribuidora Vizcaína de Papeles/Kommission,.

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    Auszug aus EuG, 26.04.2007 - T-109/02
    Jedoch muss nicht jeder der von der Kommission vorgelegten Beweise diesen Kriterien notwendig hinsichtlich jedes Merkmals der Zuwiderhandlung genügen; es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei einer Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering/Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnrn.

    Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, sind nämlich grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (Urteil JFE Engineering/Kommission, oben in Randnr. 155 angeführt, Randnr. 211).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichts kann jedoch eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einer Absprache beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweismittel untermauert wird (Urteil JFE Engineering/Kommission, oben in Randnr. 155 angeführt, Randnr. 219; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Enso-Gutzeit/Kommission, T-337/94, Slg. 1998, II-1571, Randnr. 91).

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 26.04.2007 - T-109/02
    Erweist sich die Erstellung nicht vertraulicher Fassungen aller Unterlagen als schwierig, so muss sie den Betroffenen eine hinreichend genaue Liste der problematischen Unterlagen übermitteln, damit sie prüfen können, ob es angebracht ist, Zugang zu konkreten Schriftstücken zu verlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Slg. 1995, II-1775, Randnrn. 88 bis 94).

    24 bis 30, Urteil Solvay/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 57, und Urteil ICI/Kommission, Randnr. 36),.

    Zudem ist eine Verletzung der Verteidigungsrechte im Verwaltungsverfahren anhand der Rügen zu beurteilen, die die Kommission in der MB und in der Entscheidung erhoben hat (Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995, 1CI/Kommission, T-36/91, Slg. 1995, II-1847, Randnr. 70, und Urteil Solvay/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 60).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Die dagegen auch von der Beklagten gerichtete Klage blieb vor dem Gericht (Urteil vom 26. April 2007  T 109/02 u.a., Slg. 2007, II947) und dem Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 3. September 2009  C322/07, Slg. 2009, I7191) erfolglos.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Darüber hinaus habe das Gericht in zwei anderen Urteilen, nämlich den Urteilen vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission (T-325/01, Slg. 2005, II-3319), und vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947), den in der vorstehenden Randnummer angeführten Grundsatz richtig angewandt, als es entschieden habe, dass die Tatsache, dass die Muttergesellschaft 100 % des Kapitals der Tochtergesellschaft halte, zwar ein starkes Indiz dafür sei, dass sie entscheidenden Einfluss auf das Marktverhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben könne, dass sie für sich genommen jedoch nicht ausreiche, um die Muttergesellschaft für das Verhalten der Tochtergesellschaft verantwortlich machen zu können, und ein zusätzliches Element neben dem Beteiligungsgrad erforderlich bleibe, das aber in Indizien bestehen könne.
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Nach der Rechtsprechungspraxis beschränkt sich seine Überprüfung der Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission aber notwendig auf die Fragen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob die Begründung ausreichend ist, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (EuGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - C-7/95, Slg. 1998, I-3111 = WuW/E EU-R 75 Rn. 34 - Deere; EuG, Urteil vom 26. April 2007 - T-109/02, Slg. 2007, II-947 Rn. 664 - Balloré).
  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

    Mit Klageschrift, die am 11. April 2002 bei der Kanzlei des Gerichts einging und unter dem Aktenzeichen T-109/02 eingetragen wurde, erhob die Klägerin eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung 2004/337.

    In seinem Urteil vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, im Folgenden: Urteil Bolloré) stellte das Gericht fest, dass die erste Mitteilung der Beschwerdepunkte es der Klägerin nicht ermöglicht hatte, vom Vorwurf ihrer eigenen, unmittelbaren Beteiligung an den Kartelltätigkeiten oder auch nur von den Tatsachen, auf die die Kommission diesen Vorwurf in der Entscheidung 2004/337 gestützt hatte, Kenntnis zu erlangen, so dass sich die Klägerin im Verwaltungsverfahren nicht gegen diesen Vorwurf und diese Tatsachen verteidigen konnte (Urteil Bolloré, Randnr. 79).

    Auf das von der Klägerin u. a. wegen Verletzung ihrer Verteidigungsrechte eingelegte Rechtsmittel hob der Gerichtshof mit Urteil vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission (C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, Slg. 2009, I-7191, im Folgenden: Urteil PAK) das Urteil Bolloré (oben in Randnr. 10 angeführt) auf und erklärte die Entscheidung 2004/337 für nichtig, soweit sie jeweils die Klägerin betrafen.

    Weiter befand der Gerichtshof, dass das Gericht daher einen Rechtsfehler begangen hatte, indem es aus seiner Feststellung, dass die Verteidigungsrechte der Klägerin nicht beachtet worden waren, nicht die rechtlichen Konsequenzen gezogen hatte (Urteil PAK, oben in Randnr. 13 angeführt, Randnr. 45), und dass das Urteil Bolloré (oben in Randnr. 10 angeführt) deshalb aufzuheben war, soweit es die Klägerin betraf (Urteil PAK, oben in Randnr. 13 angeführt, Randnr. 46).

    Die angefochtene Entscheidung ergehe im Anschluss an die zweite Mitteilung der Beschwerdepunkte, ihr Wortlaut gehe in der Sache auf den der Entscheidung vom 20. Dezember 2001 zurück und berücksichtige das Urteil Bolloré (oben in Randnr. 10 angeführt) sowie das Urteil PAK (oben in Randnr. 13 angeführt) (9. Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung).

    Zu dem mit der Klage in der Rechtssache T-109/02 begonnenen gerichtlichen Verfahren ist festzustellen, dass der Zeitraum, in dem der Unionsrichter die Rechtmäßigkeit der Entscheidung 2004/337 und die Gültigkeit des Urteils Bolloré (oben in Randnr. 10 angeführt) nachgeprüft hat, bei der Bestimmung der Dauer des Verfahrens vor der Kommission nicht zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 123, und vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-66/01, Slg. 2010, II-2631, Randnr. 102).

    Die Klägerin bestreitet nämlich nicht, dass sie diese Behauptung in der Rechtssache T-109/02 nicht vorgetragen hatte.

    Angesichts dieses Umstands kann sich die Klägerin nicht auf den Wortlaut der Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache T-109/02 stützen, um im Kern zu behaupten, dass die Zurechnung der Zuwiderhandlung an sie als unmittelbare Urheberin im Jahr 2009 für sie eine neue Beschuldigung gewesen sei.

    Denn unabhängig von dem Vorbringen der Kommission vor dem Gericht in der Rechtssache T-109/02 lässt sich nicht bestreiten, dass die Beschuldigung als unmittelbare Urheberin in der Entscheidung 2004/337 enthalten war.

    Gerade dies war im Übrigen u. a. der Grund, aus dem die Klägerin die Klage in der Rechtssache T-109/02 erhoben hatte und aus dem das Gericht im Urteil Bolloré (oben in Randnr. 10 angeführt) und der Gerichtshof im Urteil PAK (oben in Randnr. 13 angeführt) nicht anders konnten, als diesen Sachverhalt zu bestätigen.

    Die Verjährung, die somit ab dieser ersten Mitteilung der Beschwerdepunkte wieder von neuem begonnen hatte, ruhte gemäß Art. 25 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 vom 11. April 2002 (Tag der Erhebung der Klage in der Rechtssache T-109/02 vor dem Gericht durch die Klägerin) bis zum 3. September 2009 (Tag der Verkündung des Urteils PAK, oben in Randnr. 13 angeführt), und lief dann weiter bis zu ihrer Unterbrechung durch die zweite Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 15. September 2009.

    Das Nichtbestreiten des Sachverhalts durch die Klägerin liege nach der zweiten Mitteilung der Beschwerdepunkte, während mit der Zurückweisung der die Zuwiderhandlungsdauer betreffenden Klagegründe der Parteien im Urteil Bolloré (oben in Randnr. 10 angeführt) durch das Gericht praktisch der diesbezügliche Standpunkt der Kommission bestätigt werde.

    Zudem liegt im vorliegenden Fall das Nichtbestreiten des Sachverhalts durch die Klägerin betreffend den Zeitraum Januar 1992 bis September 1993 nicht nur nach der ersten Mitteilung der Beschwerdepunkte, sondern noch nach dem Urteil Bolloré (oben in Randnr. 10 angeführt), in dem das Gericht sämtliche die Zuwiderhandlungsdauer betreffenden Klagegründe der verschiedenen Kläger geprüft und zurückgewiesen hat (vgl. Randnrn. 244 bis 371 dieses Urteils).

    Damit hat das Urteil Bolloré (oben in Randnr. 10 angeführt), auch wenn es gegenüber der Klägerin wegen Verletzung der Verteidigungsrechte für nichtig erklärt wurde, praktisch die Beurteilung der Kommission hinsichtlich der Zuwiderhandlungsdauer bestätigt.

    Überdies steht, wie in Randnr. 154 des vorliegenden Urteils festgestellt, dieser behaupteten Hinderung der Umstand entgegen, dass die Klägerin die Zuwiderhandlungsdauer in der Rechtssache T-109/02 bestritten hat.

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

    Angesichts des Ermessens, über das die Kommission bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße verfügt (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995, Martinelli/Kommission, T-150/89, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, und vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-0000, Randnr. 580), ist festzustellen, dass die Kommission den in der vorstehenden Randnummer erwähnten Gesichtspunkten dadurch gebührend Rechnung getragen hat, dass sie den Grundbetrag der Geldbuße um 10 % reduzierte.

    Die wirksame Anwendung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln verlangt nämlich, dass die Kommission die Höhe der Geldbußen jederzeit den Erfordernissen dieser Politik anpassen kann (vgl. Urteil Bolloré u. a./Kommission, oben in Randnr. 313 angeführt, Randnr. 376 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Papierfabrik August Koehler AG (im Folgenden: Koehler) (C-322/07 P), die Bolloré SA (im Folgenden: Bolloré) (C-327/07 P) und die Distribuidora Vizcaína de Papeles SL (im Folgenden: Divipa) (C-338/07 P) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II 947, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Klagen u. a. von Bolloré, Koehler und Divipa auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/337/EG der Kommission vom 20. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/36.212 - Selbstdurchschreibepapier) (ABl. 2004, L 115, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02), wird aufgehoben, soweit es die Bolloré SA betrifft.

  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Wie aus den Urteilen des Gerichts vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission (T-325/01, Slg. 2005, II-3319, Randnr. 218), und vom 26. April 2007, Bolloré/Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, Randnr. 132), sowie in gewissem Maße aus dem Urteil des Gerichtshofs Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission hervorgehe, könne die Kommission daher nicht von der Verpflichtung entbunden werden, in allen Fällen zu prüfen, ob diese Muttergesellschaft tatsächlich eine Geschäftsführungsbefugnis bei ihrer Tochtergesellschaft ausgeübt und diese weitgehend die erhaltenen Weisungen befolgt hat.
  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

    211 und 212, vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, Randnr. 166, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 59).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird (Urteile des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 285, Bolloré u. a./Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 167, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 293).

    Zweitens lässt das Datum auf diesem Schriftstück ("15.1.1977") die Annahme zu, dass es in der Zeit des Sachverhalts erstellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Bolloré u. a./Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 173).

    Die Umstände des vorliegenden Falles unterschieden sich von denen in der Rechtssache, in der das Urteil Bolloré u. a./Kommission (oben in Randnr. 48 angeführt, Randnrn. 86 bis 89) ergangen sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Dies war der Fall in den Urteilen Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, EU:T:2007:115, Rn. 694 ff.)(71) und Chalkor/Kommission (T-21/05, EU:T:2010:205, Rn. 104 bis 113).

    Vgl. insoweit Urteile Lögstör Rör/Kommission (T-16/99, EU:T:2002:72, Rn. 45 bis 47), Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, EU:T:2007:115, Rn. 168) und Polimeri Europa/Kommission (T-59/07, EU:T:2011:361, Rn. 55).

    Vgl. auch Urteile Lögstör Rör/Kommission (T-16/99, EU:T:2002:72, Rn. 45 bis 47), Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, EU:T:2007:115, Rn. 168) sowie Polimeri Europa/Kommission (T-59/07, EU:T:2011:361, Rn. 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Dies war der Fall in den Urteilen Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, EU:T:2007:115, Rn. 694 ff.)(71) und Chalkor/Kommission (T-21/05, EU:T:2010:205, Rn. 104 bis 113).

    Vgl. insoweit Urteile Lögstör Rör/Kommission (T-16/99, EU:T:2002:72, Rn. 45 bis 47), Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, EU:T:2007:115, Rn. 168) und Polimeri Europa/Kommission (T-59/07, EU:T:2011:361, Rn. 55).

    Vgl. auch Urteile Lögstör Rör/Kommission (T-16/99, EU:T:2002:72, Rn. 45 bis 47), Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, EU:T:2007:115, Rn. 168) sowie Polimeri Europa/Kommission (T-59/07, EU:T:2011:361, Rn. 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuGH, 19.12.2013 - C-239/11

    Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 16.06.2011 - T-191/06

    FMC Foret / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Perborat

  • EuG, 16.06.2011 - T-192/06

    Caffaro / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 16.06.2011 - T-204/08

    Team Relocations / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • EuG, 16.06.2011 - T-186/06

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07

    Papierfabrik August Koehler / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-338/07

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt

  • EuG, 22.05.2012 - T-344/08

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb -

  • EuG, 13.07.2011 - T-39/07

    ENI / Kommission

  • EuG, 29.09.2021 - T-344/18

    Rubycon und Rubycon Holdings/ Kommission

  • EuGH, 03.09.2009 - C-338/07

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt

  • EuGH, 03.09.2009 - C-327/07

    Bolloré / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

    Eni / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-199/08

    Ziegler / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-327/07

    Bolloré / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 05.06.2012 - T-214/06

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

  • EuG, 23.02.2022 - T-834/17

    Das Gericht weist zwei Schadensersatzklagen von UPS und ASL Aviation Holdings ab

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf

  • EuG, 11.07.2014 - T-543/08

    RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 16.06.2011 - T-208/08

    Gosselin Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-295/12

    Generalanwalt Melchior Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, die Rechtssache, in

  • BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 05.10.2011 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2017 - C-621/15

    W u.a. - Haftung für fehlerhafte Produkte - Arzneimittelhersteller - Impfung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-216/09

    Kommission / ArcelorMittal Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission

  • EuG, 12.12.2014 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell im

  • FG Thüringen, 28.11.2007 - 2 K 287/07

    Rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit einer Brauerei für die Anwendung

  • EuGH, 08.05.2014 - C-414/12

    Bolloré / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-180/16

    Toshiba / Kommission - Rechtsmittel - Art. 101 AEUV - Gasisolierte Schaltanlagen

  • EuG, 13.09.2010 - T-40/06

    Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.12.2014 - T-562/08

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • EuG, 13.07.2011 - T-38/07

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • EuG, 16.11.2011 - T-55/06

    RKW / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • EuG, 23.05.2011 - T-132/02

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission

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